Regelmäßige Schulungen für Führerscheinbewerber werden derzeit nur in Kooperation mit Fahrschulen angeboten.
Interessenten können jedoch auch gerne freie Plätze der Betriebshelferschulungen nutzen, um ein Zertifikat für das Straßenverkehrsamt zu erhalten.
Freie Termine teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Hinweise Führerscheinanwärter:
Folgende Schulungen von peptraining sind gemäß § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Erwerb einer Fahrerlaubnis (des Führerscheines) anerkannt:
- Erste-Hilfe-Ausbildungen in Fahrschulen
- Erste-Hilfe-Ausbildungen in allgemeinbildenden Schulen
- Erste-Hilfe-Ausbildungen in Berufs- und Krankenpflegeschulen
- Erste-Hilfe-Ausbildungen für Betriebshelfer
Die Bescheinigungen sind jeweils 2 Jahre gültig.

Für detaillierte und individuelle Informationen
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