Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PEP-Training · Professionell – Einprägsam – Praxisorientiert
für Kurse, Aus- und Fortbildungen, Inhouse-Schulungen und sonstige Schulungsleistungen von PEP-Training
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Schulungen und sonstige Leistungen von PEP-Training.
PEP-Training
Ley & Akdouren GbR | med. Schulungen
Am Apostelhof 58
50226 Frechen
Deutschland
Vertretungsberechtigte Gesellschafter
Redouan Akdouren
Kontakt
Telefon: 02254 96 87 53 7
Mobil: 0177 169 57 64
E-Mail: info@pep-training.net
Internet: www.pep-training.net
2. Unser Leistungsangebot
PEP-Training bietet insbesondere Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen, betriebliche Ersthelferkurse, Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, Inhouse-Schulungen für Unternehmen, Notfalltrainings für Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie weitere medizinische und sicherheitsbezogene Schulungen an.
Welche Inhalte, Zeiten, Teilnahmevoraussetzungen und Leistungen im konkreten Fall vereinbart sind, ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, Buchungsbestätigung oder dem individuellen Angebot.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Darstellung eines Kurses auf unserer Website ist grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot, sofern im Buchungsprozess nichts anderes angegeben wird. Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn PEP-Training die Anmeldung ausdrücklich bestätigt oder – bei individuell vereinbarten Leistungen – das Angebot beziehungsweise den Auftrag bestätigt.
Bei Firmen- und Inhouse-Schulungen ist grundsätzlich das beauftragende Unternehmen Vertragspartner, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Teilnehmerdaten und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für Organisation, Teilnahmebescheinigung und – soweit vorgesehen – Abrechnung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung. Bei Firmenanmeldungen sorgt der Auftraggeber dafür, dass PEP-Training die für den Lehrgang notwendigen Teilnehmerdaten rechtzeitig erhält.
Die datenschutzrechtlichen Informationen von PEP-Training bleiben hiervon unberührt.
5. Kursplätze und Mindestteilnehmerzahl
Bei offenen Kursen kann die Teilnehmerzahl begrenzt sein. Ein bestimmter Kursplatz ist erst nach verbindlicher Buchungsbestätigung reserviert.
PEP-Training kann einen offenen Kurs absagen oder verschieben, wenn eine vorher bekannt gegebene Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmenden nicht erreicht wird oder ein anderer wichtiger organisatorischer Grund vorliegt.
6. Preise und zusätzliche Kosten
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Bei individuell vereinbarten Inhouse-Schulungen können zusätzlich vereinbarte Reise-, Übernachtungs-, Raum- oder besondere Materialkosten anfallen. Solche Kosten werden vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen oder individuell vereinbart.
Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.
7. Abrechnung über Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger
Bei bestimmten Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen kann eine Kostenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger möglich sein. PEP-Training kann die Kostenübernahme jedoch nicht garantieren, weil die Voraussetzungen vom jeweiligen Kostenträger vorgegeben werden.
Der Auftraggeber stellt erforderliche Abrechnungsunterlagen und Angaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Wird die Kostenübernahme aus einem Grund abgelehnt, den der Auftraggeber oder die angemeldete Person zu vertreten hat, kann PEP-Training die vereinbarte Vergütung dem Auftraggeber beziehungsweise dem vertraglich Zahlungspflichtigen in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, soweit PEP-Training die Ablehnung zu vertreten hat.
8. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung oder im Angebot genannten Frist ohne Abzug zu zahlen. Für einzelne Kurse kann Vorauszahlung vereinbart werden, wenn dies vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt wird.
9. Teilnahme und Bescheinigung
Teilnehmende müssen die für den jeweiligen Kurs geltenden Teilnahmevoraussetzungen einhalten. Soweit eine vollständige Anwesenheit für die Anerkennung oder Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung erforderlich ist, kann die Bescheinigung nur bei ordnungsgemäßer und vollständiger Teilnahme ausgestellt werden.
Verspätetes Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen kann deshalb dazu führen, dass keine anerkannte Bescheinigung ausgestellt werden kann.
10. Praktische Übungen und Sicherheit
Erste-Hilfe- und Notfalltrainings enthalten praktische Übungen. Teilnehmende müssen die Sicherheits- und Hygienehinweise der Lehrkräfte beachten. Wer eine Übung aus persönlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt durchführen kann, sollte die Lehrkraft rechtzeitig informieren, soweit dies für eine sichere Durchführung erforderlich ist. Eine konkrete Diagnose muss hierfür grundsätzlich nicht mitgeteilt werden.
11. Stornierung durch Kunden – offene Kurse
Eine Stornierung sollte in Textform, zum Beispiel per E-Mail, erfolgen. Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann grundsätzlich benannt werden, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und keine Vorgaben des Kostenträgers entgegenstehen.
Soweit eine Stornopauschale vereinbart wird, muss sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden angemessen berücksichtigen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12. Stornierung durch Firmen – Inhouse-Schulungen
Bei Inhouse-Schulungen wird ein Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert. Deshalb können bei kurzfristiger Absage andere Ausfallkosten entstehen als bei einem einzelnen Kursplatz. Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, zum Beispiel Reise-, Hotel- oder Raumkosten, können im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzlich berücksichtigt werden, wenn sie dem Auftraggeber zuzurechnen und nachweisbar sind.
Auch bei einer pauschalierten Regelung für Inhouse-Termine bleibt dem Auftraggeber der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13. Absage oder Änderung durch PEP-Training
PEP-Training darf eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, beispielsweise bei kurzfristigem Ausfall einer Lehrkraft, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder Umständen, die eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen.
Bei endgültiger Absage werden bereits gezahlte Kursgebühren für die ausgefallene Leistung erstattet. Alternativ kann im Einvernehmen mit dem Kunden auf einen Ersatztermin umgebucht werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Ein Wechsel der Lehrkraft oder geringfügige Änderungen im Ablauf sind möglich, wenn Inhalt, Qualität und Lernziel der vereinbarten Veranstaltung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen, die Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Verbraucher erhalten hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
Soll eine kostenpflichtige Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, müssen die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Bei vollständiger Erbringung kann das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB erlöschen.
15. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen grundsätzlich mit dem Vertragsschluss, sofern Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden.
Um den Widerruf auszuüben, müssen Sie PEP-Training durch eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss informieren. Eine Erklärung per Brief oder E-Mail ist ausreichend. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden die erhaltenen Zahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückgezahlt. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, kann für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung ein gesetzlich zulässiger Wertersatz anfallen.
16. Muster-Widerrufsformular
An PEP-Training, Ley & Akdouren GbR | med. Schulungen, Am Apostelhof 58, 50226 Frechen:
Hiermit widerrufe ich / widerrufen wir den von mir / uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Gebucht am: ____________________________________________
Name des Verbrauchers: ____________________________________________
Anschrift des Verbrauchers: ____________________________________________
Datum: ____________________________________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________________________________
17. Haftung
PEP-Training haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
18. Persönliche Gegenstände
Für persönliche Gegenstände, Kleidung, elektronische Geräte oder sonstige Wertsachen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Teilnehmende sollten Wertsachen nicht unbeaufsichtigt lassen.
19. Urheberrecht an Schulungsunterlagen
Schulungsunterlagen, Präsentationen, Texte, Grafiken, Videos und andere Materialien von PEP-Training dürfen nur im Rahmen der eingeräumten Nutzung verwendet werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung außerhalb gesetzlicher Erlaubnisse bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
20. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Aufnahmen von Teilnehmenden werden für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit nicht allein aufgrund dieser AGB angefertigt oder veröffentlicht. Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt.
Teilnehmende dürfen andere Personen oder geschützte Schulungsinhalte nicht ohne erforderliche Zustimmung filmen, fotografieren oder aufnehmen.
21. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von PEP-Training.
22. Verbraucherstreitbeilegung
PEP-Training ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von PEP-Training als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln.
24. Vertragssprache und Vertragstext
Die Vertragssprache ist Deutsch.
25. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon grundsätzlich unberührt.
Stand: August 2026